Das Umweltschadensgesetz ermöglicht es, Behörden zur Sanierung eingetretener Umweltschäden aufzufordern. Es wird untersucht, ob das Gesetz über die Regelungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes hinausgehende Rechte und Pflichten der Behörden und Verantwortlichen schafft und ob es verfahrensrechtlich die (außer-)gerichtlichen Rechte Dritter erweitert.